Dokumentation

Hier finden Sie Hintergrundinformationen und Grundlagen zu den Kinderrechten und Bildung für nachhaltge Entwicklung.

Die Kinderrechtskonvention

Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von 1989, das von der Schweiz 1997 ratifiziert wurde, ist die erste Konvention, in der das Kind nicht mehr nur als schutzbedürftiges «Objekt», sondern als Rechtssubjekt betrachtet wird. Das Übereinkommen umfasst 54 Artikel zu den bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten des Kindes und mit Ausnahme von Somalia, dem Südsudan und den USA haben heute alle UNO-Mitgliedsstaaten die Konvention unterzeichnet. Eine Übersicht der Entwicklung der Kinderrechte finden Sie hier.

Die KRK umfasst bürgerliche und politische, wirtschaftliche, soziale sowie kulturelle Rechte. Sie enthält 54 Artikel, ergänzt mit zwei Zusatzprotokollen. Vier Artikel werden als so genannte «allgemeine Prinzipien» bezeichnet:

  1. Nichtdiskriminierung (Artikel 2)

  2. Kindeswohl (Artikel 3)

  3. Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6)

  4. Berücksichtigung der Meinung des Kindes (Artikel 12)

Auch wenn es keine Hierarchiserung der Artikel gibt, so sind diese vier jene, die die Grundgedanken der KRK am prägnantesten widerspiegeln.

Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Kontakt

Angela Thomasius
Unterricht
Expertise Lernmedienentwicklung
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